Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · gilt seit 28. Juni 2025
Ist Ihr Online-Shop für alle bedienbar?
Prüft, verbessert und überwacht die Barrierefreiheit Ihres Online-Shops. Der Check zeigt Ihnen in einer Minute, wo Kundinnen und Kunden bei Ihnen hängen bleiben — im Klartext, nicht als Fehlercode.
Was Sie bekommen
Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne dass Sie mit jemandem sprechen müssen.
Ein Wert mit Herleitung
Ein Wert von 0 bis 100, dazu die vollständige Rechnung dahinter. Kein Siegel — eine Messung, die Sie nachrechnen können.
Die schwerwiegendsten Befunde
Mit markiertem Screenshot: Sie sehen, an welcher Stelle Ihrer Seite das Problem sitzt.
Bin ich überhaupt betroffen?
Eine Ersteinschätzung, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihr Angebot gilt. Wenn nicht, sagen wir das.
Ihre Pflichtangaben
Ob Sie Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlicht haben — der Punkt, den eine Prüfstelle von außen zuerst sieht.
Klartext statt Fehlercode
Die meisten Werkzeuge geben Ihnen eine Liste von Regelverstößen. Damit kann niemand etwas anfangen, der keine Barrierefreiheitsexpertin ist.
Andere Werkzeuge sagen
label: Form elements must have labels · 4.1.2 · serious · 8 nodes
Wir sagen
„Wer einen Screenreader benutzt — eine Vorlesesoftware für blinde Menschen —, hört bei diesen Feldern nicht, was einzutragen ist. Spätestens bei Adresse oder Zahlungsdaten bricht die Bestellung hier ab."
Dafür pflegen wir einen eigenen Katalog mit derzeit 109 Regeln — jede übersetzt in die Folge für echte Kundschaft, jede eingeordnet danach, ob sie sich automatisch beheben lässt. Wie wir messen.
Was wir nicht behaupten
Barrierefreiheit lässt sich nicht abhaken. Wer Ihnen ein Siegel verkauft, verkauft Ihnen ein Papier, das am Tag der nächsten Änderung an Ihrem Shop überholt ist.
Dies ist eine automatisierte technische Prüfung, keine Rechtsberatung und keine Konformitätsbewertung. Automatisierte Tests erkennen erfahrungsgemäß nur einen Teil der Anforderungen aus WCAG 2.1 AA. Ein gutes Ergebnis bedeutet, dass keine automatisch erkennbaren schweren Barrieren gefunden wurden — nicht, dass die Seite barrierefrei ist.
Der Hebel ist die Marktüberwachung
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit in Magdeburg. Sie wird auf Beschwerde tätig und prüft zusätzlich risikobasiert von sich aus. Der Bußgeldrahmen des BFSG reicht bis 100.000 Euro.
Über Abmahnungen sagen wir bewusst nichts Endgültiges: Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts ist, hat bislang kein Gericht entschieden. Wer damit Druck aufbaut, geht über den gesicherten Stand hinaus.
Angaben zur Rechtslage nach bestem Wissen, Stand August 2026, ohne Gewähr. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Sehen Sie selbst nach
Eine Adresse, eine Minute, kein Konto.