Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website klarvo.eu.
Stand der Barrierefreiheit
Wir haben diese Website so gebaut, dass sie den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA entspricht. Konkret bedeutet das unter anderem:
- Die gesamte Website lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen.
- Der Tastaturfokus ist an jeder Stelle deutlich sichtbar.
- Auf jeder Seite führt ein Sprunglink direkt zum Inhalt.
- Alle Textfarben erreichen mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1.
- Keine Information hängt allein an einer Farbe.
- Der Zoom ist nicht gesperrt; die Seite bleibt bis 400 % nutzbar.
- Bewegungen entfallen, wenn Ihr System reduzierte Bewegung anfordert.
- Formularfelder haben echte Beschriftungen, Fehler werden im Text benannt.
- Der Fortschritt während einer Prüfung wird für Screenreader angesagt.
Wie wir das überprüfen
Wir prüfen unsere eigene Website mit demselben Werkzeug, das wir anbieten. Der Selbsttest läuft automatisiert über alle öffentlichen Seiten und schlägt fehl, sobald eine Seite unter einen Wert von 90 fällt.
Automatisierte Prüfungen erfassen nicht alles. Wir sagen das über unser Produkt und es gilt genauso für uns selbst: Eine vollständige Prüfung mit Screenreader und mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern steht noch aus.
Bekannte Einschränkungen
- Screenshots fremder Websites in den Prüfergebnissen können Inhalte enthalten, die selbst nicht barrierefrei sind. Wir beschreiben im Alternativtext, was markiert ist — den Inhalt der fremden Seite können wir nicht wiedergeben.
- Die Prüfberichte enthalten Quelltextausschnitte der geprüften Seite. Diese sind für Fachleute gedacht und in Struktur und Wortwahl technisch.
- Ein Test mit echten Screenreader-Nutzenden hat noch nicht stattgefunden.
Barriere melden
Wenn Sie auf dieser Website auf ein Hindernis stoßen, schreiben Sie uns bitte an [email protected]. Beschreiben Sie möglichst, auf welcher Seite und mit welchem Hilfsmittel das Problem auftritt.
Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und sagen Ihnen, bis wann wir es beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg wenden.